Bebauungspläne
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er wird deshalb auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet und als Satzung , d. h. Ortsrecht beschlossen.
Gleichzeitig bilden diese Pläne die Grundlage für Zulässigkeiten von Bodennutzungen (z.B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Flächen, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.). Der Bebauungsplan hat Rechtscharakter, er ist für jedermann verbindlich.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie unter dem Feld "Kategorien" (siehe unten rechts) nach Stadtteilen getrennt einsehen.